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Prime d'activité 2026 für Auszubildende: Beträge, Bedingungen, Neuheit der Anweisung IT 2026-057 und Methode, damit Sie Ihren Anspruch nicht verlieren

Veröffentlicht am 26. Juli 2026 · 17 Min. Lesezeit · von SuperAlternant

Eine junge Auszubildende überprüft auf einem Laptop ihren Bereich bei der CAF, um den Betrag ihrer Prime d'activité 2026 zu kontrollieren
Foto : Jan Vašek (CC0) / Wikimedia Commons

Ihr Ausbildungsgehalt erscheint Ihnen zu knapp, um über den Monat zu kommen? Damit sind Sie nicht allein: Laut der Dares geben 44 % der Auszubildenden an, im Laufe ihres letzten Vertragsjahres eine anhaltende finanzielle Schwierigkeit gehabt zu haben. Die gute Nachricht: Die Prime d'activité, die von der CAF unter Einkommensbedingungen gezahlt wird, kann Ihnen bis zu 638,28 € pro Monat im Jahr 2026 einbringen — eine nicht zu vernachlässigende Einkommensergänzung, die von Auszubildenden häufig übersehen wird. Seit dem 5. März 2026 hat die CNAF-Anweisung IT 2026-057 einen Regulierungsfehler behoben, der zahlreiche Auszubildende um ihren Anspruch brachte, wenn sich ihr Status mitten im Quartal änderte. Hier finden Sie alle offiziellen Beträge, die Bedingungen, die Schritte zum Vorgehen und die vollständige Methode, um die Prämie fehlerfrei zu erhalten, mit SuperAlternant.

Das Wichtigste auf einen Blick zur Prime d'activité 2026 für Auszubildende

  • Was ist das? Die Prime d'activité ist eine monatliche Einkommensergänzung, die von der CAF (Caisse d'allocations familiales) an arbeitende Personen mit geringem Einkommen gezahlt wird, einschließlich volljähriger Auszubildender. Sie wird alle 3 Monate auf Grundlage einer vorausgefüllten Quartalserklärung berechnet.
  • Pauschalbetrag 2026: 638,28 € pro Monat für eine alleinstehende Person ohne Kind (Erhöhung um +0,8 % am 1. April 2026, durch Dekret Nr. 2026-222 vom 30. März 2026).
  • Einkommensobergrenze: etwa 2.000 € netto/Monat für eine alleinstehende Person (darüber sinkt die Prämie und entfällt dann). Für einen Auszubildenden von 21 Jahren in Bac+2 wird die Anspruchsschwelle (1.117,26 € Netto-Sozial/Monat) häufig über die gesamte Vergütung hinweg eingehalten.
  • Neuheit 2026: seit der CNAF-Anweisung IT 2026-057 vom 5. März 2026 erfolgt die Kontrolle der Schwelle monatlich innerhalb desselben Quartals — was Fehlablehnungen vermeidet, wenn Sie mitten im Quartal vom normalen Arbeitnehmer zum Auszubildenden wechseln (oder umgekehrt). Viele Auszubildende werden Ansprüche zurückerhalten, die sie verloren glaubten.
  • Kumulierung möglich mit: APL, Mobili-Jeune, Familienbeihilfen, Führerscheinbeihilfe, und Ihrem gesamten Ausbildungsgehalt (die Prime d'activité ist eine Ergänzung, kein Ersatz).
  • Wie Sie sie beantragen: auf mesdroitssociaux.gouv.fr oder auf caf.fr, in wenigen Klicks, mit der vorausgefüllten DRM-Erklärung (Dispositif de Ressources Mutualisées).

Konkret: Ein Auszubildender von 21 Jahren in BTS MCO in Lille, der etwa 1.120 € netto/Monat verdient, erklärt seine Situation bei der CAF und erhält nach der Berechnung eine Prime d'activité von etwa 240 bis 320 € pro Monat — das entspricht einem 13. Monatsgehalt im Jahr. Für einen Auszubildenden von 25 Jahren in einem Vollzeit-Lizenzstudiengang kann der Betrag auf bis zu 350 € pro Monat steigen, mit einer unterhaltsberechtigten Person sogar noch mehr.

Eine Person vergleicht ihre Gehaltsabrechnungen und ihre Prime d'activité auf einem Laptop und veranschaulicht so die Berechnung der Einkommensergänzung für einen Auszubildenden im Jahr 2026

Wie funktioniert die Prime d'activité für einen Auszubildenden?

Das Grundprinzip

Die Prime d'activité ist eine monatliche Einkommensergänzung, die von der CAF an Arbeitnehmer über 18 Jahre mit geringem Einkommen gezahlt wird, unabhängig davon, ob sie Angestellte, Auszubildende, Selbständige oder Praktikanten sind. Sie ergänzt das Einkommen, um einen garantierten Pauschalbetrag zu erreichen, mit einer Degression oberhalb einer bestimmten Obergrenze.

Für einen Auszubildenden hängt der Betrag der Prämie von drei Kriterien ab:

  1. Die Zusammensetzung des Haushalts: ledig, in einer Partnerschaft, mit oder ohne unterhaltsberechtigte Kinder.
  2. Die erklärten beruflichen Netto-Sozialeinkommen der letzten 3 Monate (M-4 bis M-2 im Verhältnis zum Anspruchsquartal).
  3. Das Vorhandensein einer unterhaltsberechtigten Person oder nicht, das Anspruch auf Pauschalerhöhungen eröffnet.

Die Berechnung in der Praxis

Die Berechnung folgt drei offiziellen Schritten (Artikel L.842-1 bis L.842-8 des Code de la Sécurité sociale):

  1. Der Pauschalbetrag wird jedes Jahr per Dekret festgelegt (638,28 € zum 1. April 2026).
  2. Hinzu kommt die Erhöhung für unterhaltsberechtigte Personen (50 % des Pauschalbetrags pro Kind, gedeckelt).
  3. Davon werden die beruflichen Nettoeinkommen des Haushalts im Referenzquartal abgezogen.

Ist das Ergebnis positiv und höher als 15 € (Auszahlungsschwelle), wird die Prämie für das Quartal gezahlt. Ist das Ergebnis negativ oder null, wird keine Prämie geschuldet. Der Betrag ist für 3 Monate festgelegt (der "Fixierungs"-Effekt der Regelung).

Zur Erinnerung: Die Prime d'activité wird auf Grundlage der Einkommen von M-4 bis M-2 berechnet, nicht auf Grundlage des laufenden Monats. Wenn Sie Ihren Ausbildungsvertrag im September 2026 beginnen, bezieht sich Ihre erste Erklärung auf die Einkommen von Mai bis Juli 2026 — in denen Sie möglicherweise arbeitslos waren, ein unbezahltes Praktikum gemacht haben oder teilzeitbeschäftigt waren. Daher die Bedeutung der vorausgefüllten Erklärung: Die CAF kennt Ihre Einkommen bereits.

Wer hat 2026 Anspruch auf die Prime d'activité?

Die Bedingungen sind im Code de la Sécurité sociale (Artikel L.842-1 ff.) festgelegt und werden im jährlichen CNAF-Rundschreiben präzisiert. Für einen Auszubildenden gelten die folgenden 5 kumulativen Bedingungen:

Bedingung Detail
Alter Mindestens 18 Jahre (die Altersbedingung entfällt für Alleinerziehende und Paare).
Wohnsitz Stabiler und tatsächlicher Wohnsitz in Frankreich (mindestens 9 Monate pro Jahr).
Staatsangehörigkeit/Aufenthalt Französisch, Staatsangehöriger EU/EWR/Schweiz oder Ausländer mit seit 5 Jahren gültigem Aufenthaltstitel (oder 1 Jahr für Flüchtlinge).
Erwerbstätigkeit Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (eine Ausbildung zählt vollständig).
Einkommen Einkommen von ≥ 1.117,26 € Netto-Sozial pro Monat in jedem der 3 Monate des Quartals (also 78 % des SMIC netto).

Wichtige Ausnahme: Wenn Sie allein die Verantwortung für ein oder mehrere Kinder tragen (Alleinerziehende/r), gilt die Schwellenbedingung nicht. Sie können die Prime d'activité auch dann erhalten, wenn Ihre Einkommen unter der Schwelle liegen. Das sollten Sie wissen, wenn Sie Auszubildende/r und Elternteil sind.

Die Neuheit 2026: die Anweisung IT 2026-057 vom 5. März 2026

Das ist die Maßnahme, die 2026 für viele Auszubildende den Unterschied machen wird. Die CNAF-Anweisung IT 2026-057, die am 5. März 2026 veröffentlicht und am 10. März 2026 (Version L2603) in das nationale Informationssystem integriert wurde, hat einen Regulierungsfehler behoben, der speziell Auszubildende betraf.

Das Problem vor dem 5. März 2026

Vor der Anweisung wurde die Kontrolle der Schwelle von 1.117,26 €/Monat über das gesamte Quartal hinweg durchgeführt, als Durchschnitt der Einkommen jedes Monats — einschließlich der Monate, in denen Sie sich in einer anderen Situation als der eines Auszubildenden oder Angestellten befanden.

Konkret geschah Folgendes: Ein junger Mensch, der im Januar als Angestellter mit CDD und im Februar-März als Auszubildender arbeitete, sah seinen Antrag zu Unrecht abgelehnt, weil das System die Einkommen vom Januar (500 € kurzes CDD) mit denen von Februar-März (1.200 € Auszubildender) mittelte, was einen Durchschnitt unterhalb der Schwelle ergab — obwohl die Monate in der Ausbildungssituation die Schwelle deutlich einhielten.

Was sich mit der IT 2026-057 ändert

Seit dem 5. März 2026 erfolgt die Kontrolle monatlich, ausschließlich für die Monate, in denen die Situation "Auszubildender/Schüler-Praktikant" vorliegt:

« Die Kontrolle der Schwelle von 1.117,26 € erfolgt nunmehr ausschließlich für die Monate, in denen der Antragsteller in der Situation eines Auszubildenden, Schüler-Praktikanten der Berufsausbildung oder Angestellten/Studierenden ist. » — Anweisung IT 2026-057 vom 5. März 2026.

Konkrete Konsequenz: Ein Auszubildender, der im Februar 2026 nach einem CDD im Januar beginnt, öffnet seinen Anspruch auf die Prime d'activité bereits im Quartal Februar-März-April 2026, ohne auf das folgende Quartal warten zu müssen. Vorher hätte er bis Mai-Juni-Juli warten müssen, um Ansprüche zu eröffnen — und so 3 Monate Verlust hinnehmen müssen.

Wer ist von der Korrektur betroffen?

Von dieser Korrektur profitieren vorrangig die drei folgenden Profile von Auszubildenden:

  • Auszubildende, die ihren Vertrag mitten im Quartal unterzeichnen (Februar, März usw.) nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, eines Praktikums oder eines kurzen CDD.
  • Auszubildende, die mitten im Jahr den Arbeitgeber wechseln (Kündigung und dann neuer Vertrag).
  • Studierende mit Arbeitsverhältnis, die mitten in einem Quartal in die Ausbildung wechseln.

Zur Erinnerung: Wenn Sie 2025 von der CAF wegen Nichteinhaltung der Schwelle abgelehnt wurden und Ihre Situation einem dieser drei Fälle entspricht, stellen Sie den Antrag erneut: Sie sind wahrscheinlich seit dem 5. März 2026 anspruchsberechtigt. Sie müssen Ihre Unterlagen nicht neu belegen, es genügt, den Antrag erneut im Simulator einzureichen.

Wie viel erhalten Sie konkret im Jahr 2026?

Der monatliche Pauschalbetrag beträgt 638,28 € für eine alleinstehende Person ohne Kind (zum 1. April 2026, Dekret Nr. 2026-222). Der tatsächlich gezahlte Betrag hängt jedoch von Ihrem Einkommen ab. Hier sind vier konkrete Beispiele, die nach der offiziellen Formel berechnet wurden:

Beispiel 1 — Auszubildende/r Bac+2, 21 Jahre, alleinstehend

  • Netto-Sozialgehalt: ~1.120 €/Monat
  • Anwendbarer Pauschalbetrag: 638,28 €
  • Quartalseinkommen: 3.360 €
  • Geschätzte Prime d'activité: zwischen 240 und 320 €/Monat

Das Gehalt eines 21-jährigen Auszubildenden in Bac+2 (61 % des SMIC, also etwa 1.120 €) liegt knapp über der Schwelle von 1.117,26 €. Die Prämie wird also gezahlt, allerdings in moderater Höhe. Sie bleibt immer noch interessant: Das entspricht einem 12. Monatsgehalt im Jahr.

Beispiel 2 — Auszubildende/r CAP, 19 Jahre, alleinstehend

  • Netto-Sozialgehalt: ~960 €/Monat (54 % des SMIC für einen Auszubildenden von 18-20 Jahren im 1. Jahr)
  • Anwendbarer Pauschalbetrag: 638,28 €
  • Quartalseinkommen: 2.880 €
  • Geschätzte Prime d'activité: zwischen 380 und 420 €/Monat

Ein 19-jähriger Auszubildender im 1. Jahr eines CAP erhält ein Gehalt unterhalb der Schwelle — er ist nicht anspruchsberechtigt für die Prime d'activité. Im 2. Jahr (61 % des SMIC) wird er anspruchsberechtigt. Im 3. Jahr (78 % des SMIC) erhält er eine niedrigere Prämie.

Beispiel 3 — Auszubildende/r Bac+5, 24 Jahre, in Partnerschaft, ohne Kind

  • Netto-Sozialgehalt: ~1.600 €/Monat
  • Einkommen des Paares: ~3.200 €/Monat
  • Pauschale Paar: 638,28 € + 50 % = 957,42 €
  • Geschätzte Prime d'activité: zwischen 80 und 200 €/Monat

In einer Partnerschaft ist die Prämie niedriger, da der Pauschalbetrag um 50 % erhöht wird, aber die Einkommen des Paares insgesamt berücksichtigt werden. Die Prämie bleibt eine kleine Unterstützung, stellt aber keine größere Ergänzung mehr dar.

Beispiel 4 — Auszubildende/r, alleinerziehend, 1 Kind

  • Netto-Sozialgehalt: ~1.150 €/Monat
  • Pauschale Alleinerziehende/r: 638,28 € + 50 % (1 Kind) = 957,42 €
  • Schwellenbedingung aufgehoben (Alleinerziehende/r)
  • Geschätzte Prime d'activité: zwischen 280 und 360 €/Monat

Ein/e Alleinerziehende/r unterliegt nicht der Schwelle von 1.117,26 €, was es ihm/ihr ermöglicht, die Prämie zu erhalten, sobald er/sie über ein bescheidenes Einkommen verfügt, auch unterhalb der Schwelle. Das ist einer der leistungsstärksten Hebel der Prime d'activité.

Hinweis: Diese Beträge sind Schätzungen auf Grundlage der offiziellen Formel. Für eine personalisierte Berechnung verwenden Sie den Simulator der CAF auf mesdroitssociaux.gouv.fr oder caf.fr — er berücksichtigt Ihre Familiensituation und Ihre tatsächlichen Einkommen.

Wie Sie Ihren Antrag Schritt für Schritt stellen

Schritt 1 — Überprüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Bevor Sie loslegen, 3 Überprüfungen, die Sie vornehmen sollten:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt (außer Alleinerziehende oder in Partnerschaft).
  • Sie sind in einem Ausbildungsvertrag (Ausbildung oder Professionalisierung), der zu Beginn des Quartals läuft.
  • Ihr monatliches Netto-Sozialgehalt liegt ≥ 1.117,26 € in den 3 Monaten des Referenzquartals (außer wenn Sie alleinerziehend sind).

Schritt 2 — Führen Sie die Online-Simulation durch

Melden Sie sich auf mesdroitssociaux.gouv.fr oder im Bereich "Prime d'activité" von caf.fr an. Der Simulator liefert Ihnen eine Schätzung in weniger als 5 Minuten, ohne ein Konto zu erstellen.

Schritt 3 — Erstellen Sie Ihren Bereich und reichen Sie den Antrag ein

Wenn die Simulation positiv ist, erstellen Sie Ihr CAF-Konto (falls noch nicht geschehen) und reichen Sie Ihren Antrag auf die Prime d'activité ein. Sie benötigen:

  • Ihre Sozialversicherungsnummer.
  • Ihren Ausbildungsvertrag (oder in Ermangelung dessen Ihre Gehaltsabrechnung des 1. Monats).
  • Ihre IBAN für die Auszahlung.
  • Ihre Postanschrift in Frankreich.

Schritt 4 — Bestätigen Sie die vorausgefüllte Quartalserklärung

Seit dem 1. März 2025 ist die Quartalserklärung vorausgefüllt dank des DRM (Dispositif de Ressources Mutualisées). Die CAF ruft automatisch Ihre Einkommen, Beihilfen und Ersatzleistungen als Netto-Sozialbetrag (MNS) ab.

  • Erklärungszeitraum: vom 1. bis 25. jedes Erklärungsmonats (in der Regel der 1. Monat jedes Kalenderquartals: Januar, April, Juli, Oktober).
  • Zu überprüfende Daten: Gehälter, Beihilfen und Ersatzleistungen sind vorausgefüllt. Sie müssen sie bestätigen oder korrigieren, falls erforderlich.
  • Auszahlungsfrist: Die Prämie wird ab dem 5. des Folgemonats nach der Bestätigung der Erklärung ausgezahlt.

Schritt 5 — Überwachen Sie die Auszahlung und die Veränderungen

Sobald die Prämie eröffnet ist, keine weiteren Schritte in jedem Quartal erforderlich: Es genügt, die vorausgefüllte Erklärung in jedem Quartal zu bestätigen. Der Betrag wird automatisch auf Grundlage Ihrer Einkommen der vorangegangenen 3 Monate neu berechnet.

Zur Erinnerung: Wenn Sie mitten im Quartal den Arbeitgeber wechseln oder wenn Sie mitten im Quartal Ihre Ausbildung beginnen, warten Sie bis zum Ende des Monats, um die Erklärung zu bestätigen — die IT 2026-057 vom 5. März 2026 hat den Fehler behoben, der einige Auszubildende um ihren Anspruch brachte. Bestätigen Sie nach dem 25. des letzten Monats des Quartals, damit die CAF Zeit hatte, Ihren Statuswechsel zu integrieren.

Die möglichen Kumulierungen mit der Ausbildung

Die Prime d'activité ist mit fast allen Beihilfen für Auszubildende und Studierende kumulierbar. Hier sind die wichtigsten zulässigen Kumulierungen:

Beihilfe Kumulierung mit der Prime d'activité
APL (personalisierte Wohnbeihilfe) ✅ Ja, ohne Obergrenze
Mobili-Jeune (Wohnbeihilfe für Auszubildende) ✅ Ja, ohne Obergrenze
Führerscheinbeihilfe (bis zu 500 € für Auszubildende) ✅ Ja, ohne Obergrenze
Familienbeihilfen ✅ Ja, unter Einkommensbedingungen
Stipendien für besondere Leistungen (Stipendien nach sozialen Kriterien) ✅ Ja, unter Bedingungen
Ausbildungsgehalt ✅ Ja — das ist gerade das Prinzip der Prime d'activité
Regionale Ausbildungsbeihilfen ✅ Ja, in den meisten Regionen
Mieteinnahmen ❌ Nein, werden in der Berechnung berücksichtigt
Arbeitslosenunterstützung ⚠️ Teilweise — unter Bedingungen

Zur Erinnerung: Die Prime d'activité ist eine der am besten kumulierbaren Beihilfen des französischen Sozialsystems. Sie können die Prime d'activité und die APL und Mobili-Jeune und Ihr Ausbildungsgehalt beziehen — sie ist eine Ergänzung, keine exklusive Beihilfe.

Der Rat von SuperAlternant

Die Prime d'activité ist eine der am wenigsten genutzten Beihilfen von Auszubildenden: Laut der DREES beantragen sie nur 38 % der anspruchsberechtigten Auszubildenden tatsächlich. Viele glauben fälschlicherweise, sie sei prekären Arbeitnehmern oder Teilzeitkräften vorbehalten, obwohl sie vollständig offen ist für Vollzeit-Auszubildende, deren Gehalt nahe am SMIC liegt.

Drei Reflexe, die Sie ab Unterzeichnung Ihres Vertrags annehmen sollten:

  • Erstellen Sie Ihren CAF-Bereich in dem Monat nach Ihrer Arbeitsaufnahme, noch vor Ihrer ersten Erklärung. Die Karenzfrist von 3 Monaten läuft ab dem Datum der Antragstellung, nicht ab dem Beginn des Vertrags.
  • Überprüfen Sie die Angabe "Auszubildender" in der DSN (déclaration sociale nominative) Ihres Arbeitgebers: Dies ermöglicht es der CAF, Sie als Auszubildenden zu identifizieren und somit bestimmte Anspruchsbedingungen aufzuheben.
  • Führen Sie die Simulation auf mesdroitssociaux.gouv.fr durch, auch wenn Sie glauben, nicht anspruchsberechtigt zu sein: Viele Auszubildende entdecken, dass sie mehrere hundert Euro pro Monat erhalten, ohne es zu wissen.

Im Jahr 2026 ist die Prime d'activité mit der Anweisung IT 2026-057 vom 5. März und der Erhöhung um 0,8 % am 1. April zugänglicher und großzügiger als je zuvor. Wenn Sie in der Ausbildung sind und sie noch nicht beantragt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt: Zwischen 200 € und 400 € pro Monat Ergänzung sind eine Miete oder eine Mahlzeit pro Tag, die Sie sich mühelos leisten.

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der genaue Betrag der Prime d'activité für einen Auszubildenden im Jahr 2026? Der Pauschalbetrag 2026 beträgt 638,28 €/Monat für eine alleinstehende Person ohne Kind, erhöht um +0,8 % am 1. April 2026 (Dekret Nr. 2026-222 vom 30. März 2026). Der tatsächlich gezahlte Betrag hängt von Ihren Quartalseinkommen ab: Er kann von 15 € (Auszahlungsschwelle) bis 638 € (theoretisches Maximum) variieren.

Ich bin 19 Jahre alt, habe ich Anspruch auf die Prime d'activité? Ja, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Die Altersbedingung entfällt für Alleinerziehende und Personen in Partnerschaft. Wenn Sie 19 Jahre alt und Auszubildende/r sind, sind Sie anspruchsberechtigt, wenn Ihr Netto-Sozialgehalt ≥ 1.117,26 €/Monat beträgt (was einem Gehalt im 2. oder 3. Jahr der Ausbildung entspricht).

Ist die Prime d'activité mit der APL kumulierbar? Ja, die Prime d'activité ist ohne Obergrenze kumulierbar mit der APL, Mobili-Jeune, der Führerscheinbeihilfe, Familienbeihilfen und der großen Mehrheit der Sozialbeihilfen. Sie ist eine der am besten kumulierbaren Beihilfen des französischen Systems.

Wann tritt mein Antrag in Kraft? Der Startpunkt Ihrer Ansprüche ist das Datum der Antragstellung, nicht das Datum des Vertragsbeginns. Deshalb ist es entscheidend, Ihren Antrag so früh wie möglich nach Unterzeichnung Ihres Vertrags einzureichen — idealerweise innerhalb des folgenden Monats.

Was ändert die IT 2026-057 vom 5. März 2026? Diese CNAF-Anweisung hat einen Regulierungsfehler behoben, der zahlreiche Auszubildende um ihre Ansprüche brachte, wenn sich ihr Status mitten im Quartal änderte (Wechsel von Angestellten zu Auszubildenden oder umgekehrt). Seit dem 5. März 2026 erfolgt die Kontrolle der Schwelle von 1.117,26 € monatlich, ausschließlich für die Monate in der Ausbildungssituation. Viele Auszubildende werden Ansprüche zurückerhalten, die sie verloren glaubten.

Was passiert, wenn ich zu Unrecht abgelehnt werde? Wenn Sie 2025 von der CAF wegen Nichteinhaltung der Schwelle abgelehnt wurden und Ihre Situation einem Statuswechsel mitten im Quartal entspricht, stellen Sie den Antrag erneut seit dem 5. März 2026. Sie können die Entscheidung auch anfechten durch einen Gnadenrekurs bei Ihrer CAF oder durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht (TA) innerhalb von 2 Monaten nach der Zustellung.

Muss die Prime d'activité in der Steuererklärung angegeben werden? Nein. Die Prime d'activité ist einkommensteuerfrei und sozialabgabenfrei. Sie ist nicht in Ihrer Steuerveranlagung anzugeben. Hingegen bleibt Ihr Ausbildungsgehalt unter den allgemeinen Bedingungen steuerpflichtig.

Kann mein CFA mir bei der Antragstellung helfen? Ja, viele CFAs begleiten ihre Auszubildenden bei den Verwaltungsformalitäten (CAF, CPAM, Steuern). Fragen Sie Ihren pädagogischen Betreuer oder Ihren Verwaltungsdienst: Dies ist oft der schnellste Weg, eine Begleitung zu erhalten.

Zusammenfassung

Die Prime d'activité 2026 ist eine der zugänglichsten Einkommensergänzungen für Auszubildende in Frankreich. Mit einer Pauschale von 638,28 € pro Monat, einer Schwellenbedingung von 1.117,26 €, die von Auszubildenden ab Bac+2 häufig eingehalten wird, und einer kürzlichen Lockerung der Schwellenkontrolle durch die Anweisung IT 2026-057 vom 5. März 2026 ist sie eine Beihilfe, die unverzüglich beantragt werden sollte, sobald Sie Ihren Vertrag unterzeichnet haben. Kumulieren Sie sie mit der APL, Mobili-Jeune und Ihrem Ausbildungsgehalt: Das entspricht einem 12. Monatsgehalt im Jahr, ohne Altersbedingung außer der Volljährigkeit, und ohne Einkommensbedingung für Alleinerziehende. Wenn Sie in der Ausbildung sind und sie noch nicht beantragt haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt: Führen Sie die Simulation auf mesdroitssociaux.gouv.fr noch heute durch.

Quellen: Code de la Sécurité sociale, Artikel L.842-1 bis L.842-8 und R.842-1 bis R.842-5; Dekret Nr. 2026-222 vom 30. März 2026 zur Erhöhung der Prime d'activité zum 1. April 2026; CNAF-Anweisung IT 2026-057 vom 5. März 2026 (Lockerung der Schwellenkontrolle für Auszubildende und Schüler-Praktikanten); Service-Public.fr, Merkblatt "Prime d'activité: étudiant, stagiaire, apprenti" (Aktualisierung 01/04/2026); DREES, Die Prime d'activité 2024-2025, Studien und Ergebnisse Nr. 1328, Veröffentlichung Mai 2026; Dares, Tableau de bord de l'apprentissage 2025-2026; CAF, Webinaire für Partner vom 26/03/2026, offizieller Support; Simulator mesdroitssociaux.gouv.fr und caf.fr. Daten gültig zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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