
Kündigung des Ausbildungsvertrags bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitgebers: Was der Avis des Cour de cassation vom 15. April 2026 für Sie ändert
Ihr Arbeitgeber bildet Sie nicht aus, überträgt Ihnen Aufgaben, die nichts mit Ihrem Abschluss zu tun haben, zahlt Sie nicht pünktlich oder kümmert sich nicht um den Ausbildungsverantwortlichen? Der Avis Nr. 26-70.002 des Cour de cassation vom 15. April 2026 erlaubt es dem Auszubildenden, seinen Vertrag bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ab sofort fristlos zu kündigen – ohne Einschaltung eines Mediators und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Voraussetzungen, Vorgehensweise, Entschädigungen und 7 Tipps für einen sicheren Ausstieg.




