Zum Inhalt springen
Zurück zum Blog
arrêt maladieapprentissagecontrat de professionnalisationdroits des alternantssécurité socialeCFA

Krankschreibung in der dualen Ausbildung: Krankengeld, Karenztage und verpasster Unterricht – der Leitfaden 2026

Rédaction8. September 202611 Min. Lesezeit

Junge Frau an einem Empfangstresen in der verglasten Eingangshalle eines Unternehmens, im Hintergrund unscharfe Personen
Foto : Pexels

Sie sind 20 Jahre alt, im zweiten Ausbildungsjahr, verdienen rund 950 € netto im Monat – und an einem Montagmorgen im November wirft Sie eine Grippe für acht Tage aus der Bahn. Der Arzt stellt Ihnen eine Krankschreibung aus. Sie schicken sie an den Arbeitgeber, informieren das Ausbildungszentrum per Mail und denken, damit sei die Sache erledigt.

Ist sie nicht. Am Monatsende weist die Gehaltsabrechnung 640 € statt 950 € aus. Sie suchen den Fehler, aber es gibt keinen: Es gibt eine Karenzzeit, eine Tagegeldberechnung, deren Auszahlung nicht zeitgleich mit dem Gehalt auf Ihrem Konto landet, und einen Tarifvertrag, den Sie nie geöffnet haben. Und im Januar teilt Ihnen Ihr CFA mit, dass die 21 versäumten Unterrichtsstunden vor der Prüfung nachgeholt werden müssen.

Die Krankschreibung ist einer der teuersten blinden Flecken der dualen Ausbildung. Bei der Vertragsunterzeichnung spricht niemand darüber, weil sich niemand vorstellt, krank zu werden. So funktioniert es 2026 wirklich, das bekommen Sie, und das sind die drei Schritte, die den Unterschied ausmachen zwischen einem um 30 % gekürzten Monat und einem nahezu normalen Monat.

Schweißer mit Helm in blauer Arbeitskleidung beim Lichtbogenschweißen, Funkenregen in der Werkstatt

Das Prinzip: Ein Auszubildender ist Arbeitnehmer – mit denselben Rechten und denselben Grenzen

Das ist der Ausgangspunkt, und er ist günstiger, als man denkt. Sowohl im Ausbildungsvertrag (apprentissage) als auch im contrat de professionnalisation haben Sie einen Arbeitsvertrag. Sie zahlen Beiträge, also sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung des allgemeinen Systems abgesichert – genau wie eine Person mit unbefristetem Vertrag.

Konkret eröffnet eine ärztlich verordnete Arbeitsunfähigkeit potenziell zwei getrennte Zahlungen, die man niemals verwechseln sollte:

  • Das Tagegeld (indemnités journalières, IJ) der Sozialversicherung, ausgezahlt von Ihrer CPAM, berechnet auf Basis Ihrer Bruttolöhne der letzten drei Monate.
  • Die Arbeitgeberaufstockung (auch „Lohnfortzahlung" genannt), gezahlt vom Unternehmen, im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen und häufig durch den Tarifvertrag verbessert.

Diese beiden Quellen greifen weder zum selben Zeitpunkt noch unter denselben Bedingungen. Genau darin liegt die Schwierigkeit.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Tagegeld

Um bei einer Krankschreibung von weniger als sechs Monaten Tagegeld zu erhalten, verlangt die Assurance Maladie (ameli.fr) zum Zeitpunkt der Krankschreibung eine dieser beiden Bedingungen:

  • mindestens 150 Stunden gearbeitet in den drei Kalendermonaten (bzw. 90 Tagen) vor der Krankschreibung;
  • oder Beiträge auf ein Entgelt von mindestens dem 1 015-Fachen des Stunden-SMIC in den vorangegangenen sechs Monaten gezahlt zu haben.

Für Auszubildende mit 35 Wochenstunden ist die 150-Stunden-Bedingung nach rund anderthalb Monaten erfüllt. Aber Achtung: Die Zeiten im CFA zählen im Ausbildungsvertrag als tatsächliche Arbeitszeit. Genau hier irren sich viele nicht spezialisierte Lohnbuchhalter. Bei Zweifeln lassen Sie es sich schriftlich geben: Die Ausbildungszeit wird für die Anspruchsbegründung der Arbeitszeit gleichgestellt.

Wer dagegen in den ersten Wochen seines Vertrags krank wird – etwa im Oktober nach einem Ausbildungsbeginn im September – kann unter der Schwelle liegen, sofern kein gemeldeter Ferienjob vorausging. Prüfen Sie Ihr ameli-Konto, bevor Sie in Panik geraten: Die Stunden eines Studentenjobs aus dem vorangegangenen Sommer zählen ebenfalls.

Die tatsächliche Berechnung: was Sie bekommen, Euro für Euro

Das Tagegeld entspricht 50 % des Basis-Tagesentgelts, das wiederum dem Durchschnitt der letzten drei Bruttolöhne geteilt durch 91,25 entspricht.

Nehmen wir einen konkreten Fall: Auszubildender, 21 Jahre, 2. Lehrjahr, Bruttomonatslohn 1 100 €.

Schritt Berechnung Ergebnis
Basis-Tagesentgelt (1 100 × 3) ÷ 91,25 36,16 €
Tagegeld brutto 36,16 × 50 % 18,08 €
Tagegeld netto (nach CSG/CRDS ~6,7 %) 18,08 − 1,21 ≈ 16,87 €
Krankschreibung 8 Tage, 3 Karenztage 16,87 × 5 erstattete Tage ≈ 84 €

Für acht Fehltage zahlt Ihnen die Krankenversicherung also rund 84 €, während Ihr entgangener Nettolohn im selben Zeitraum bei etwa 250 € liegt. Die Lücke schließt die Arbeitgeberaufstockung – wenn es sie gibt.

Die drei Karenztage und wie sie entfallen

Die Sozialversicherung erstattet niemals die ersten drei Tage einer Arbeitsunfähigkeit (Artikel L. 323-1 des Sozialgesetzbuchs). Zwei Ausnahmen sollten Sie kennen:

  • Bei einer nahtlosen Verlängerung einer ursprünglichen Krankschreibung greift die Karenzzeit nur einmal.
  • Bei einer anerkannten Langzeiterkrankung (ALD) gilt die Karenzzeit nur für die erste Krankschreibung im Zusammenhang mit dieser Erkrankung innerhalb von drei Jahren.

Die Arbeitgeberaufstockung hat ihre eigene Frist. Das Arbeitsgesetzbuch (Artikel D. 1226-1) sieht eine Lohnfortzahlung ab dem 8. Fehltag vor, unter der Bedingung einer einjährigen Betriebszugehörigkeit – eine Bedingung, die faktisch nahezu alle Auszubildenden im ersten Jahr ausschließt. Genau hier wird der Tarifvertrag entscheidend.

Ihr Tarifvertrag zählt mehr als das Arbeitsgesetzbuch

Das ist der Schritt, den 90 % der Auszubildenden nicht gehen – und der sich am meisten auszahlt. Viele Branchen – Metallindustrie, Bauwirtschaft über die ETAM-Abkommen, Hotellerie und Gastronomie, Banken, IT (Syntec) – sehen eine Lohnfortzahlung ohne Karenzzeit oder mit einer auf drei bis sechs Monate verkürzten Betriebszugehörigkeit vor, teils zu 100 % des Nettolohns für 30 bis 90 Tage.

So prüfen Sie es in fünf Minuten:

  1. Finden Sie den IDCC-Code Ihres Unternehmens: Er steht oben auf Ihrer Gehaltsabrechnung, neben dem anwendbaren Tarifvertrag.
  2. Suchen Sie diese Nummer auf Legifrance oder auf der Website des Arbeitsministeriums unter der Rubrik „conventions collectives".
  3. Öffnen Sie das Kapitel „maladie" bzw. „absences pour maladie" und lesen Sie die Bedingungen zur Betriebszugehörigkeit.
  4. Ist der Tarifvertrag günstiger als das Arbeitsgesetzbuch, gilt er – automatisch, ohne dass Sie verhandeln müssten.

Ein Auszubildender im 1. Lehrjahr in einem Unternehmen der Metallindustrie kann bereits ab dem 1. Krankheitstag eine Lohnfortzahlung erhalten, während ihm das Arbeitsgesetzbuch nichts zugestehen würde. Der Unterschied bei einer zehntägigen Krankschreibung: rund 300 €.

Wenn Ihr Arbeitgeber die Subrogation anwendet, erhält er das Tagegeld direkt von der CPAM und zahlt Ihnen Ihr gewohntes Gehalt: Sie merken kaum etwas davon. Fragen Sie grundsätzlich nach, ob die Subrogation eingerichtet ist – liquiditätstechnisch ist das die komfortabelste Lösung.

Junger Mann in einer Metallwerkstatt beim Schneiden einer Stahlplatte, Funkenregen

Die 48 Stunden, die über alles entscheiden

Die Frist ist kurz und die Sanktion real: Senden Sie die Abschnitte Ihrer Krankschreibung innerhalb von 48 Stunden, sonst kann die CPAM Ihr Tagegeld für den Verzugszeitraum um 50 % kürzen (beim ersten Versäumnis innerhalb von zwei Jahren erhalten Sie zunächst eine Verwarnung).

Das Vorgehen, der Reihe nach:

  • Abschnitte 1 und 2 → Ihre CPAM, außer wenn der Arzt die Krankschreibung elektronisch übermittelt hat (heute der Regelfall – prüfen Sie es binnen 24 Stunden auf Ihrem ameli-Konto).
  • Abschnitt 3 → Ihr Arbeitgeber.
  • Eine Kopie → Ihr CFA oder Ihre Ausbildungseinrichtung, noch am selben Tag. In nahezu allen Hausordnungen der CFA ist das eine vertragliche Pflicht.

Dieser dreifache Versand ist der klassische Reibungspunkt: Der Auszubildende informiert den Betrieb, vergisst das CFA und findet sich mit einer „unentschuldigten" Fehlzeit wieder, die in der Prüfungsakte auftaucht. Bewahren Sie einen Zeitnachweis auf: eine Mail mit Empfangsbestätigung oder ein Foto des Abschnitts, per dienstlicher Nachricht versendet. Bei längeren Krankschreibungen führen viele Auszubildende ihre Verwaltungsunterlagen schlicht in einem medizinischen Verlaufsheft, mit Krankschreibungsdaten, Versanddaten und Ansprechpartnern – das wirkt übertrieben, bis eine Kasse eines Tages eine Frist bestreitet.

Denken Sie auch daran, Ihre Zugehörigkeit zu einer betrieblichen Zusatzkrankenversicherung zu prüfen: Sie ist für alle Arbeitnehmenden verpflichtend, Auszubildende eingeschlossen, und viele Kollektivverträge sehen bei Arbeitsunfähigkeit eine zusätzliche Leistung vor. Sie erhalten sie nur, wenn Sie sie beantragen – mit Formular.

Der verpasste Unterricht: das wahre Risiko ist nicht das Geld

Finanziell lässt sich eine kurze Krankschreibung verkraften. Pädagogisch sieht es anders aus. Drei Konsequenzen, auf die Sie sich einstellen sollten.

1. Die Ausbildungsstunden bleiben geschuldet

Der Ausbildungsvertrag schreibt ein Mindeststundenvolumen an Ausbildung im CFA vor (mindestens 25 % der Gesamtvertragsdauer für ein Diplom). Eine Krankschreibung mindert diese Verpflichtung nicht: Die versäumten Stunden müssen in der einen oder anderen Form nachgeholt werden – Unterlagen, Förderstunden, Online-Module, mitunter Abendkurse.

Fordern Sie beim CFA schriftlich und direkt nach Ihrer Rückkehr an:

  • die Unterlagen und Musterlösungen der versäumten Sitzungen;
  • die Liste der nachzuholenden Prüfungsleistungen und deren Termine;
  • ob eine teilweise Befreiung von der Anwesenheitspflicht für bereits bestandene Module möglich ist.

2. Die ausbildungsbegleitenden Prüfungen (CCF)

Beim BTS, beim bac professionnel und bei Berufsabschlüssen stammt ein Teil der Prüfungsnote aus CCF, die im Laufe des Jahres abgelegt werden. Eine entschuldigte Abwesenheit bei einem CCF begründet den Anspruch auf einen von der Einrichtung organisierten Nachholtermin – doch automatisch ist er nicht: Sie müssen ihn beantragen, mit ärztlichem Attest, in der Regel innerhalb von acht Tagen. Danach kann die Null bestehen bleiben.

3. Das Vertragsende verschiebt sich nicht

Entgegen einem hartnäckigen Irrglauben verlängert eine Krankschreibung den Ausbildungsvertrag nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur in zwei Fällen möglich: Nichtbestehen der Prüfung (Verlängerung um maximal ein Jahr) oder anerkannte Behinderung. Eine lange Krankheit kann eine Anpassung rechtfertigen, doch diese muss Gegenstand eines dreiseitigen Vertragszusatzes sein, unterzeichnet von Ihnen, dem Arbeitgeber und dem CFA, und anschließend beim OPCO hinterlegt werden. Nichts passiert von allein.

Junger Auszubildender mit Schutzbrille und blauer Schürze montiert mit einem Ausbilder ein Werkstück in der Werkstatt

Bei einer Krankschreibung von mehr als einer Woche funktioniert vor allem eine Strategie: die Unbeweglichkeit in leichtes Wiederholen umzuwandeln – lieber die Lernzettel durchgehen, als ein neues Kapitel anzugehen. Ein Päckchen A5-Karteikarten und ein Textmarker genügen, um drei Genesungsnachmittage in echten Vorsprung im Stoff zu verwandeln, ohne große kognitive Anstrengung.

Wegeunfall, Berufskrankheit: ein besser schützendes System

Wenn Sie sich auf dem Weg von zu Hause zum Betrieb oder vom Betrieb zum CFA verletzen, ist das keine gewöhnliche Krankschreibung: Es ist ein Wegeunfall und fällt unter die Gesetzgebung zu „Arbeitsunfällen / Berufskrankheiten" (AT/MP). Die Unterschiede sind erheblich:

Gewöhnliche Krankheit Arbeits- oder Wegeunfall
Karenzzeit Sozialversicherung 3 Tage Keine
Tagegeldsatz 50 % des Tagesentgelts 60 % in den ersten 28 Tagen, danach 80 %
Behandlungskosten Übliche Erstattung Vollständige Übernahme zum Kassensatz
Meldung Durch Sie Durch den Arbeitgeber binnen 48 Stunden

Ein Unfall während des Unterrichts im CFA fällt ebenfalls unter das AT/MP-System: Der Arbeitgeber ist der Versicherer, auch wenn sich der Unfall in den Räumen der Ausbildungseinrichtung ereignet. Es sind INRS und die Assurance Maladie, die regelmäßig an diesen Punkt erinnern, der kleinen Betrieben oft unbekannt ist.

Nützlicher Reflex: Melden Sie den Unfall dem Arbeitgeber immer innerhalb von 24 Stunden, auch wenn er harmlos scheint. Ein verstauchtes Handgelenk auf dem Parkplatz des CFA, das sich sechs Monate später in drei Wochen Arbeitsunfähigkeit verwandelt, wird nur dann korrekt entschädigt, wenn es rechtzeitig gemeldet wurde. In handwerklichen Berufen bleibt Prävention der beste Hebel: Ein Paar bequeme Sicherheitsschuhe in der passenden Größe verhindert mehr Krankschreibungen als jeder Verwaltungsschritt.

Kann man Ihnen während einer Krankschreibung kündigen oder den Vertrag auflösen?

Nein, nicht wegen Krankheit. Krankheit ist kein Auflösungsgrund: Das wäre eine Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands und wird durch Artikel L. 1132-1 des Arbeitsgesetzbuchs sanktioniert.

Wichtige Feinheiten in der Ausbildung:

  • Während der ersten 45 Tage der praktischen Ausbildung im Betrieb (tatsächlich gearbeitete Tage, keine Kalendertage) kann jede Partei den Vertrag frei auflösen. Eine Krankschreibung hemmt diese Zählung: Die Fehltage zählen nicht zu den 45 Tagen. Eine lange Krankschreibung verschiebt somit das Ende dieser Frist – zu Ihrem Nachteil.
  • Nach diesem Zeitraum setzt die Auflösung eine schriftliche Einigung beider Parteien voraus, oder ein schweres Fehlverhalten, eine vom Betriebsarzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit, höhere Gewalt oder den Ausschluss aus dem CFA.
  • Die Berufsunfähigkeit kann ausschließlich vom Betriebsarzt festgestellt werden, niemals vom Arbeitgeber oder von Ihrem Hausarzt. Und seit der Reform des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber vor jeder Auflösung aus diesem Grund nach einer Weiterbeschäftigung suchen.

Falls Sie unter Druck gesetzt werden („komm zurück, sonst beenden wir den Vertrag"), sind die Anlaufstellen in dieser Reihenfolge: der Ausbildungsmediator (médiateur de l'apprentissage) der zuständigen Kammer (CCI, CMA, Landwirtschaftskammer) – kostenlos und für dieses Thema zuständig; danach die Arbeitsaufsicht (inspection du travail); schließlich das Arbeitsgericht (conseil de prud'hommes).

Die Checkliste zum Griffbereithalten

  • Tag 0: Arztbesuch, Krankschreibung ausgestellt. Prüfen Sie, ob der Arzt sie elektronisch übermittelt.
  • Binnen 48 Stunden: Abschnitt 3 an den Arbeitgeber, Kopie ans CFA, Abschnitte 1 und 2 an die CPAM, falls keine elektronische Übermittlung erfolgt.
  • Tag 2: Fragen Sie die Lohnbuchhaltung, ob die Subrogation eingerichtet ist und welche tarifvertragliche Regelung zur Lohnfortzahlung gilt (mit IDCC-Code).
  • Tag 3: Melden Sie die Fehlzeit der pädagogischen Ansprechperson im CFA und fordern Sie die Unterlagen der versäumten Sitzungen an.
  • Bei der Rückkehr: Beantragen Sie schriftlich die Nachholtermine der betroffenen CCF und prüfen Sie auf Ihrer Abrechnung die Zahl der abgezogenen Tage.
  • Krankschreibung über 30 Tage: Eine Wiedereingliederungsuntersuchung beim Betriebsarzt ist verpflichtend und wird vom Arbeitgeber organisiert. Sie ist Voraussetzung für Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz.
  • Lange Krankschreibung: Erwägen Sie einen dreiseitigen Anpassungszusatz mit CFA und Arbeitgeber, hinterlegt beim OPCO.

Eine gut gehandhabte Krankschreibung kostet ein paar Dutzend Euro und zwei Mails. Schlecht gehandhabt kostet sie ein CCF mit null Punkten, ein halbiertes Tagegeld und Streit mit dem Betrieb. Der Unterschied liegt vollständig in den ersten 48 Stunden – und darin, einmal die Zeile „maladie" in Ihrem Tarifvertrag gelesen zu haben.

Quellen: ameli.fr (Assurance Maladie), Code du travail und Code de la sécurité sociale auf Legifrance, ministère du Travail – portail de l'alternance, INRS.

{/* image-sources: https://images.pexels.com/photos/518244/pexels-photo-518244.jpeg?auto=compress&cs=tinysrgb&dpr=2&h=650&w=940 https://images.pexels.com/photos/9242825/pexels-photo-9242825.jpeg?auto=compress&cs=tinysrgb&dpr=2&h=650&w=940 https://images.pexels.com/photos/5650006/pexels-photo-5650006.jpeg?auto=compress&cs=tinysrgb&dpr=2&h=650&w=940 https://images.pexels.com/photos/5845964/pexels-photo-5845964.jpeg?auto=compress&cs=tinysrgb&dpr=2&h=650&w=940 */}

Unsere Auswahl bei Amazon

Eine Auswahl an Büchern und Zubehör passend zu diesem Artikel.

Finde deine duale Ausbildung oder dein Praktikum

Tausende Angebote und exklusive Vorteile warten auf dich bei SuperAlternant.

Angebote ansehen

Auch lesenswert