Der letzte Tag kommt schnell, zwischen abzugebender Abschlussarbeit und der Suche nach der nächsten Stelle. Dabei entscheiden sich genau dann Ansprüche, die Sie später nicht mehr rekonstruieren können. Hier ist die Liste, so wie wir sie Auszubildenden auf SuperAlternant geben.
Die drei Pflichtdokumente
Zum Vertragsende muss das Unternehmen Ihnen aushändigen:
- das Arbeitszeugnis mit Eintritts- und Austrittsdatum und der ausgeübten Tätigkeit;
- die Empfangsbestätigung der Endabrechnung, die die gezahlten Beträge aufschlüsselt;
- die Bescheinigung für die Arbeitsverwaltung, unerlässlich für Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
Diese Unterlagen sind abzuholen: Sie werden im Unternehmen für Sie bereitgehalten. Fordern Sie sie schriftlich an, wenn sie nicht von selbst ausgehändigt werden.
Was Ihnen an Geld zusteht
Prüfen Sie drei Zeilen Ihrer letzten Abrechnung:
- den Rest nicht genommenen Urlaubs, ausgezahlt als Abgeltung;
- etwaige Überstunden und tariflich vorgesehene Zulagen;
- bei einem befristeten Professionalisierungsvertrag die Abschlusszahlung — die Auszubildenden allerdings nicht zusteht, da ihr Vertrag eigener Natur ist.

Unterschreiben, aber nicht blind
Die Empfangsbestätigung der Endabrechnung kann innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung angefochten werden. Danach wirkt sie befreiend für die genannten Beträge.
Unterschreiben Sie daher nie ein Dokument mit dem Vermerk „Endabrechnung", ohne die Einzelheiten geprüft zu haben. Im Zweifel schreiben Sie „unter Vorbehalt meiner Ansprüche" neben Ihre Unterschrift.
Der Abschluss und das Danach
Bitten Sie schließlich Ihren Ausbilder um ein Empfehlungsschreiben, solange die Erinnerung an Ihre Arbeit frisch ist, und sichern Sie sich persönlichen Zugang zu Ihren nicht vertraulichen Arbeitsergebnissen. Dieses Portfolio trägt Ihre nächste Bewerbung stärker als der Abschluss allein.