Kaum ist der Vertrag unterschrieben, hält man Ihnen ein Beitrittsformular zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung hin. Sollten Sie unterschreiben? Nicht immer. So entscheiden Sie, wie wir es Auszubildenden auf SuperAlternant erklären.
Der Grundsatz: Der Beitritt ist verpflichtend
Jedes Unternehmen der Privatwirtschaft muss seinen Beschäftigten eine kollektive Krankenzusatzversicherung anbieten und mindestens 50 % davon tragen. Da Auszubildende Beschäftigte sind, ist der Beitritt grundsätzlich auch für sie verpflichtend, und der Eigenanteil wird vom Gehalt abgezogen.
Bei einer Ausbildungsvergütung ist dieser Anteil nicht nebensächlich: einige zehn Euro im Monat fallen in einem ohnehin knappen Budget ins Gewicht.
Die Befreiungsgründe
Das Gesetz sieht mehrere Fälle vor, in denen Sie den Beitritt ablehnen können. Die häufigsten bei Auszubildenden:
- Sie sind bereits als mitversicherte Person über ein Elternteil oder eine Partnerin abgesichert;
- Ihr Vertrag ist befristet auf weniger als zwölf Monate;
- der Beitrag beträgt mindestens 10 % Ihrer Vergütung — ein klassischer Fall im ersten Ausbildungsjahr;
- Sie erhalten eine bedarfsabhängige staatliche Gesundheitsdeckung.

Wie Sie sie beantragen
Eine Befreiung erfolgt nie automatisch. Sie wird schriftlich beantragt, bei der Einstellung oder zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Voraussetzung erfüllen, mit dem passenden Nachweis: Bescheinigung der Versicherung des Elternteils, Anspruchsnachweis und so weiter.
Bewahren Sie eine datierte Kopie auf: Sie schützt Sie, wenn der Beitrag versehentlich abgezogen wird.
Unser Rat
Rechnen Sie nach, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Vergleichen Sie den monatlichen Eigenanteil mit den Leistungen, die in Ihrem Alter wirklich nützen — Sehhilfen, Zahnbehandlung und vor allem die Direktabrechnung. Die Familienversicherung ist oft günstiger, aber nicht immer: Manche Betriebsverträge sind bei vergleichbaren Kosten deutlich besser.