Man wählt ein Unternehmen, einen Beruf, eine Schule — und übersieht oft den Faktor, der das Jahr am stärksten prägt: die Person, die Sie täglich betreut. Das sollten Sie vor der Unterschrift über den Ausbilder wissen, so wie wir es Bewerberinnen und Bewerbern auf SuperAlternant erklären.
Wer die Rolle übernehmen darf
Der Ausbilder ist eine freiwillige beschäftigte Person des Unternehmens, die im Vertrag namentlich benannt wird. Er muss eine von zwei Bedingungen erfüllen:
- einen Abschluss besitzen, der mindestens dem angestrebten gleichwertig ist, im selben Fachgebiet, plus ein Jahr Berufserfahrung im Bezug zur angestrebten Qualifikation;
- oder zwei Jahre Berufserfahrung im Bezug zu dieser Qualifikation nachweisen, ohne Abschlussvoraussetzung.
In kleinen Betrieben kann die arbeitgebende Person die Rolle selbst übernehmen.
Wie viele Auszubildende pro Ausbilder
Ein Ausbilder darf gleichzeitig höchstens zwei Auszubildende betreuen, zuzüglich einer eventuell wiederholenden Person. Die Grenze hat einen einfachen Grund: darüber hinaus wird Betreuung theoretisch.

Die tatsächlichen Aufgaben
Seine Aufgabe ist nicht, Ihnen Arbeit zuzuteilen, sondern Sie schrittweise selbstständig zu machen: den Kompetenzaufbau zu planen, die Verbindung zum Ausbildungszentrum zu halten und an den Bewertungen mitzuwirken, die den Vertrag begleiten.
Dafür muss ihm die nötige Zeit eingeräumt werden, und er muss sich selbst fortbilden, wo Unternehmen oder Branche es vorsehen.
Warnsignale vor der Unterschrift
Zwei Fragen im Gespräch verraten Ihnen viel: „Wer wird mein Ausbilder sein, und wie viele Auszubildende betreut er?" und „Wie viel Zeit pro Woche haben wir gemeinsam?"
Ein Unternehmen, das noch keine Antwort hat, handelt nicht zwangsläufig unredlich — aber ein Unternehmen, das die Frage befremdlich findet, sagt Ihnen etwas. Betreuung ist eine gesetzliche Pflicht, kein Entgegenkommen.